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   OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15   

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OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15 (https://dejure.org/2017,33218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.07.2017 - 20 W 343/15 (https://dejure.org/2017,33218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 20 W 343/15 (https://dejure.org/2017,33218)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 537
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Der Personenkreis muss also so eng begrenzt und die Gesichtspunkte für die Auswahl müssen so genau festgelegt sein, dass für eine Willkür des Dritten kein Raum bleibt (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1954, Aktenzeichen IV ZR 152/54, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 130/99, zitiert nach juris, m.w.N.; Weidlich, a.a.O., § 2065, Rn. 8 m.w.N.).

    Die fragliche letztwillige Verfügung zu Gunsten eines gemeinnützigen Zwecks muss für ihre Wirksamkeit nämlich stets einen Zuwendungsempfänger erkennen lassen (vgl. u.a. Schmidt, a.a.O., Rn. 2, m.w.N; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, 2017, § 2072, Rn. 9 unter Hinweis auf die Protokolle bei Mugdan Bd. V S. 533 f aus denen sich ergebe, dass der Gesetzgeber für solche Fälle bewusst von der Aufstellung einer Auslegungsregel zu Gunsten einer Einrichtung abgesehen hat; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1 Z BR 130/99, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.1984, Az. 15 W 219/83, OLGZ 1984, 323, zitiert nach beck-online).

  • OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92

    Erbeinsetzung, Tierschutz, Zuwendungsempfänger, Auslegung, Zweckauflage,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Aber auch dann, wenn man diese Begrenzung nicht vornehmen will (so im Ergebnis u.a. der von Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OLG Oldenburg vom 15.12.1992, Az. 5 W 120/92, zitiert nach juris, für den Fall einer testamentarischen Vermögenszuweisung an "den Tierschutz", die nach dortiger Entscheidung eine Erbeinsetzung des örtlichen Tierschutzvereins beinhalten könne), sind einer entsprechenden erweiternden Anwendung von § 2072 BGB bzw. dessen zu Grunde liegenden allgemeinen Rechtsgedankens Grenzen gesetzt.

    Soweit sich die Beschwerde zur Begründung ihrer Erbeinsetzung im Übrigen besonders auf die im Schreiben des Beteiligten zu 4) an das Nachlassgericht vom 09.04.2015 dargelegte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 15.12.1992 (a.a.O.) beruft, verhilft ihr auch dies nicht zum Erfolg.

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Der Fall liegt insoweit anders, als die in der Rechtsprechung im Sinne einer entsprechenden Anwendung von § 2072 BGB bzw. dessen zu Grunde liegenden allgemeinen Rechtsgedankens entschiedenen und auch von der Beschwerde teilweise angeführten Fälle (u.a. OLG Hamm, a.a.O, Zuwendung des Vermögens zu " einem sozialen Zweck (Waisenhaus, Krüppel- oder Altersheim)"; Kammergericht Berlin, Beschlüsse vom 11.08.1992, Az. 1 W 6715/89, Zuwendung des Vermögens an "die Kriegsbeschädigten außer Offizieren, Generalen und Berufsmilitärangehörigen", vom 09.08.2013, Az. 6 W 138/12, Zuwendung des Vermögens "zugunsten armer Kinder", jeweils zitiert nach juris und vom 29.04.1968, Az. 1 W 555/68, Zuwendung des Restvermögens an "die Kriegsversehrten-Stelle für die im Russland-Feldzug beschädigten Soldaten, die durch Frost Hände u. Beine verloren haben, durch ihre Organisation", OLGZ 1968, 329, zitiert nach Beck-online; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, a.a.O., Zuwendung eines Hausgrundstücks an "ein Heim für körperbehinderte Kinder in München").

    Es kann daher auch offen blieben, ob ein entsprechender Ausschließungswille der Erblasserin gegebenenfalls "unzweideutig" dem Testament zu entnehmen ist (vgl. zu dieser Anforderung u.a. Müller-Christmann in Bamberger/Roth, Beck-online Kommentar BGB, Stand: 01.02.2017, § 1938, Rn. 3; Weidlich, a.a.O,, § 1938, Rn. 2, jeweils m.w.N.), ob die Einsetzung gesetzlicher Erben als Vermächtnisnehmer zur Annahme eines entsprechenden Ausschließungswillens ausreicht, welche Folge die (teilweise) Unwirksamkeit einer gegebenenfalls vorliegenden konkludenten Enterbung durch Erbeinsetzung eines Dritten auf eine erfolgte Enterbung des gesetzlichen Erben hat und ob dann möglicherweise § 2085 BGB Anwendung findet (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 603/10; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992, Az. BReg 1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7).

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06

    Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/9, zitiert nach juris), wobei auch gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können ( BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99; OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06, jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99

    Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/9, zitiert nach juris), wobei auch gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können ( BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99; OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Somit können die sogenannten Erbfallschulden - also unter anderem auch Bestattungskosten (vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13; OLG Köln, Beschluss vom 04.04.2014, Az. 2 Wx 92/14, jeweils zitiert nach juris) und Vermächtnisse - nicht mehr in Abzug gebracht werden.
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Im Fall einer tatsächlich nicht vorgenommenen Erbeinsetzung, kann diese jedenfalls auch nicht durch ergänzende Auslegung ersetzt werden (vgl. OLG München, a.a.O., Rn. 18 unter Hinweis auf BGHZ 80, 242/246; OLG München, Beschluss vom 19.12.2012, Az. 31 Wx 434/12, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Der Personenkreis muss also so eng begrenzt und die Gesichtspunkte für die Auswahl müssen so genau festgelegt sein, dass für eine Willkür des Dritten kein Raum bleibt (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1954, Aktenzeichen IV ZR 152/54, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 130/99, zitiert nach juris, m.w.N.; Weidlich, a.a.O., § 2065, Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Enterbung eines Abkömmlings

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Es kann daher auch offen blieben, ob ein entsprechender Ausschließungswille der Erblasserin gegebenenfalls "unzweideutig" dem Testament zu entnehmen ist (vgl. zu dieser Anforderung u.a. Müller-Christmann in Bamberger/Roth, Beck-online Kommentar BGB, Stand: 01.02.2017, § 1938, Rn. 3; Weidlich, a.a.O,, § 1938, Rn. 2, jeweils m.w.N.), ob die Einsetzung gesetzlicher Erben als Vermächtnisnehmer zur Annahme eines entsprechenden Ausschließungswillens ausreicht, welche Folge die (teilweise) Unwirksamkeit einer gegebenenfalls vorliegenden konkludenten Enterbung durch Erbeinsetzung eines Dritten auf eine erfolgte Enterbung des gesetzlichen Erben hat und ob dann möglicherweise § 2085 BGB Anwendung findet (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 603/10; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992, Az. BReg 1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7).
  • OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
    Im Fall einer tatsächlich nicht vorgenommenen Erbeinsetzung, kann diese jedenfalls auch nicht durch ergänzende Auslegung ersetzt werden (vgl. OLG München, a.a.O., Rn. 18 unter Hinweis auf BGHZ 80, 242/246; OLG München, Beschluss vom 19.12.2012, Az. 31 Wx 434/12, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Wx 92/14

    Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des

  • OLG München, 14.06.2010 - 31 Wx 151/09

    Testament: Erbrechtslage bei Verfügung nur über einen geringen Teil des

  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

  • OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der

  • OLG München, 29.09.2000 - 21 U 2369/00

    Vermächtnis und unwirksame Erbeinsetzung

  • BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98

    Auslegung eines Testaments

  • BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65

    Feststellungsklage zur Ermittlung eines berechtigten Hoferben - Auslegung eines

  • BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91

    Ausschließung von der gesetzlichen Erbfolge; Voraussetzungen für eine sogenannte

  • KG, 09.08.2013 - 6 W 138/12

    Testamentsauslegung: Abgrenzung einer postmortalen Vollmacht von einer

  • KG, 11.08.1992 - 1 W 6715/89
  • OLG Hamm, 03.05.1984 - 15 W 219/83
  • KG, 23.02.1999 - 1 W 6108/97
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.1986 - 9 T 682/86
  • OLG Schleswig, 30.01.2023 - 3 Wx 37/22

    Widerruf eines Widerrufstestaments

    Allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe ist maßgeblich (vgl. OLG Frankfurt v. 04.07.2017 - 20 W 343/15, FamRZ 2018, 537ff, bei juris Tz. 38).
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